Reparaturbestätigung

[jeg_heading title=”REPARATURBESTÄTIGUNG” alt=”Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert, aber keine Reparaturbestätigung erstellen lassen. Nach einiger Zeit wird Ihr Fahrzeug an derselben Stelle erneut beschädigt. Nun müssen Sie beweisen, dass der alte Schaden schon repariert wurde. In solchen Fällen wird der Schaden nur bedingt von der gegnerischen Versicherung bezahlt.”]
[jeg_singleimage size=”11″ image=”1585″ title=”Reperaturbestätigung / Bild”]

Sie benötigen eine Reparaturbestätigung, um der gegnerischen Versicherung zu beweisen, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist. Erst nach erfolgreicher Durchführung der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Nutzungsausfall oder einen Mietwagen. Eine Reparaturbestätigung hilft ihnen dabei die sachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeuges zu bestätigen.

Zusammengefasst benötigen Sie eine Reparaturrechnung in folgenden Fällen:

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[accordion-element title=’+  REPARATUR IN EIGENREGIE‘ collapsed=’true’]
Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert, aber keine Reparaturbestätigung erstellen lassen. Nach einiger Zeit wird Ihr Fahrzeug an derselben Stelle erneut beschädigt. Nun müssen Sie beweisen, dass der alte Schaden schon repariert wurde.
[/accordion-element]
[accordion-element title=’+  KEINE RECHNUNG‘ collapsed=’false’]
Ihnen liegt keine Rechnung über den reparierten Schaden vor. Sie müssen beweisen, dass der alte Schaden schon repariert wurde. In solchen Fällen wird der Schaden nur bedingt von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
[/accordion-element]
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[alert type=”warning” main_text=”BITTE BEACHTEN SIE:” second_text=”Die Kosten für die Reparaturbestätigung rechnen wir, wie bei einem Schadensgutachten, direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, steht Ihnen die Erstellung einer Reparaturbestätigung durch Ihren Sachverständigen zu.” show_close=”false”]