Kurzgutachten / Kostenvoranschlag

[jeg_heading title=”KURZGUTACHTEN / KOSTENVORANSCHLAG” alt=”Für die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden, bei der die Schadenshöhe unter ca. 900,00 € liegt, benötigen Sie für die Regulierung durch die Versicherung ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag welches wir kostengünstig und detailliert erstellen.”]
[jeg_singleimage size=”9″ image=”1558″ title=”Kurzgutachten”]

WOZU DIENT EIN KURZGUTACHTEN?

Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag welches wir kostengünstig und detailliert erstellen. Die Versicherungen erkennen in der Regel die Kurzgutachten an und für Sie entstehen hierbei ebenfalls keine Kosten. Ein Kurzgutachten dient jedoch nicht als Beweissicherung, so dass es vor Gericht keine Funktion hat.

[alert type=”success” main_text=”Da wir den Schadensumfang an Ihrem Fahrzeug vollständig dokumentieren, können wir im Rechtsstreitfall auch ein ausführliches Gutachten erstellen.” show_close=”false”]

[alert type=”warning” main_text=”WAS IST DER UNTERSCHIED:” second_text=”Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt und einem Kurzgutachten eines Sachverständiger ist der Bezug zum Schadensereignis. In einer detaillierten Schadensbeschreibung nimmt der Sachverständiger Bezug zum Schadensereignis und bekräftigt dieses mit einer Fotodokumentation. Zusätzlich beinhaltet das Kurzgutachten wichtige Daten Ihres Fahrzeuges.” show_close=”false”]