KURZGUTACHTEN / KOSTENVORANSCHLAG
Für die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden, bei der die Schadenshöhe unter ca. 900,00 € liegt, benötigen Sie für die Regulierung durch die Versicherung ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag welches wir kostengünstig und detailliert erstellen.WOZU DIENT EIN KURZGUTACHTEN?
Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag welches wir kostengünstig und detailliert erstellen. Die Versicherungen erkennen in der Regel die Kurzgutachten an und für Sie entstehen hierbei ebenfalls keine Kosten. Ein Kurzgutachten dient jedoch nicht als Beweissicherung, so dass es vor Gericht keine Funktion hat.