NUTZUNGSAUSFALL

Als Geschädigter haben Sie das Recht, für die Dauer der Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges, entweder einen Leihwagen / Mietwagen oder einen Ausgleich der entgangenen Nutzung Ihres Fahrzeuges (Nutzungsausfall) in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Leistung (kW) Ihres Fahrzeuges.
Nutzungsausfall / Bild
Unsere Sachverständigen beantworten gerne Ihre Fragen zu:

  • Wie berechnet sich ein Nutzungsausfall?
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist Vorteilhafter?
  • Was ist wenn ein Zweitwagen vorhanden ist?
  • Was ist bei gewerblicher Nutzung des Unfallfahrzeuges?
  • Wie verhält es sich bei einem kostenlosen / kostengünstigeren Fahrzeug?
  • Wie lange wird ein Nutzungsausfall gewährt?
  • Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?