[jeg_heading title=”NUTZUNGSAUSFALL” alt=”Als Geschädigter haben Sie das Recht, für die Dauer der Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges, entweder einen Leihwagen / Mietwagen oder einen Ausgleich der entgangenen Nutzung Ihres Fahrzeuges (Nutzungsausfall) in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Leistung (kW) Ihres Fahrzeuges.”]
[jeg_singleimage size=”11″ image=”1609″ title=”Nutzungsausfall / Bild”]
Unsere Sachverständigen beantworten gerne Ihre Fragen zu:
- Wie berechnet sich ein Nutzungsausfall?
- Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist Vorteilhafter?
- Was ist wenn ein Zweitwagen vorhanden ist?
- Was ist bei gewerblicher Nutzung des Unfallfahrzeuges?
- Wie verhält es sich bei einem kostenlosen / kostengünstigeren Fahrzeug?
- Wie lange wird ein Nutzungsausfall gewährt?
- Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?