NUTZUNGSAUSFALL
Als Geschädigter haben Sie das Recht, für die Dauer der Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges, entweder einen Leihwagen / Mietwagen oder einen Ausgleich der entgangenen Nutzung Ihres Fahrzeuges (Nutzungsausfall) in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Leistung (kW) Ihres Fahrzeuges.
Unsere Sachverständigen beantworten gerne Ihre Fragen zu:
- Wie berechnet sich ein Nutzungsausfall?
- Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist Vorteilhafter?
- Was ist wenn ein Zweitwagen vorhanden ist?
- Was ist bei gewerblicher Nutzung des Unfallfahrzeuges?
- Wie verhält es sich bei einem kostenlosen / kostengünstigeren Fahrzeug?
- Wie lange wird ein Nutzungsausfall gewährt?
- Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?