Reparaturkosten für Autos / Urteil BGH

Als Autofahrer haben Sie nach einem Unfall die freie Wahl: Pkw reparieren lassen oder sich die geschätzten Kosten auszahlen lassen. Dabei darf die Versicherung nicht grundsätzlich von den Preisen einer sogenannten Billigwerkstatt ausgehen. 

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekommen Autofahrer unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Unfallreparatur in einer Markenwerkstatt ersetzt.
Bei der Abrechnung dürfen sich die Versicherungen nach einem KFZ-Gutachten nicht automatisch nach einen niedrigeren Stundensatz einer “freien” Werkstatt orientieren.

Laut BGH hat ein Versicherter dann Anspruch auf den höheren Erstattungsbetrag, wenn:

  • das Auto ein neueres Fabrikat ist
  • bisher immer nur in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert worden sei ist
  • oder es auch nur dort fachgerecht repariert werden könnte.

Trifft eine dieser Voraussetzungen zu, so muss dieses immer der Versicherte im Zweifelsfall beweisen – etwa durch die Einträge im Fahrzeug-Checkcheckheft. (Az. IV ZR 426/14).
Warum: Autofahrer können immer frei wählen, ob sie nach einem Unfall die tatsächliche Reparaturrechnung einreichen oder den Schaden von einem Kfz-Gutachter schätzen lassen.